Stand: April 2025
§ 1 Geheimhaltungs- und Weitergabeverbot
Alle Unterlagen und Informationen (insbesondere Objektnachweise) des Maklers sind ausschließlich für
den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Maklers ist
untersagt. Gibt der Kunde dennoch Daten weiter und kommt daraufhin ein Dritter – oder eine von ihm
benannte Person – zum Abschluss des Hauptvertrages, so hat der Kunde dem Makler die vereinbarte
Provision zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen.
§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, gleichzeitig sowohl den Verkäufer als auch den Käufer zu vertreten.
§ 3 Haftung für Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die übermittelten Objektangaben vom Verkäufer oder von dessen
beauftragten Dritten stammen. Eine Überprüfung auf ihre Richtigkeit durch den Makler findet nicht statt.
Der Kunde trägt die Verantwortung, diese Informationen selbst zu prüfen. Eine Haftung des Maklers für die
Richtigkeit dieser Angaben ist ausgeschlossen.
§ 4 Informations- und Auskunftspflicht des Eigentümers
Vor Abschluss eines Kaufvertrages hat der Eigentümer dem Makler Name und Anschrift des
Vertragspartners zu nennen und zu klären, ob die Kontaktvermittlung durch den Makler erfolgte. Der
Eigentümer bevollmächtigt den Makler hiermit, Einsicht in das Grundbuch, in behördliche Akten
(insbesondere Bauakten) sowie in alle Unterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu
nehmen, wie sie dem Eigentümer zustehen.
§ 5 Provisionspflicht bei Ersatz- und Folgegeschäften
Die Provisionspflicht nach den vereinbarten Sätzen bleibt auch bei Ersatz- oder Folgegeschäften
bestehen. Ein Ersatzgeschäft liegt insbesondere vor, wenn der Kunde durch die Tätigkeit des Maklers von
einer anderen Möglichkeit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder das nachgewiesene Objekt in
anderer Vertragsform (z. B. Kauf statt Miete) erwirbt – unabhängig davon, ob es sich wirtschaftlich um ein
gleichwertiges Geschäft handelt.
§ 6 Erstattung von Aufwendungen
Kommt es nicht zum Vertragsabschluss, so hat der Kunde die nachgewiesenen Kosten des Maklers (z. B.
Inserate, Onlineauftritte, Telefon-, Porto- und Fahrtkosten sowie Besichtigungsaufwendungen) zu tragen.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Maklers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, der Kunde
erleidet dadurch Körperverletzung oder schlimmer.
§ 8 Verjährungsfristen
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler verjähren in drei Jahren ab der Handlung, die
den Schaden verursacht hat. Kürzere gesetzliche Fristen bleiben unberührt.
§ 9 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Sowohl Erfüllungsort als auch Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist bei
Kaufleuten der Sitz des Maklers.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen
unberührt. Die ungültige Klausel wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am
nächsten kommt und den Vertragsparteien nicht zuwiderläuft.